Unterlagen-Paket für Ihre Versicherung: Ersatzwohnung nach Wasser- oder Brandschaden
Niemand organisiert nach einem Schaden die Ersatzunterkunft für Sie, und die Kostenübernahme hängt an Formalien: Schadennummer, Zeitraum, Nachweis der Unbewohnbarkeit, eine Rechnung, die der Sachbearbeiter prüfen kann. Wir haben die Unterlagen vorbereitet. Jede Vorlage lässt sich drucken oder als PDF speichern.
Drei Vorlagen
Checkliste: Das verlangt die Versicherung
- 1Schadenmeldung an die Versicherung mit Schadennummer (Hausrat, Wohngebäude oder Haftpflicht des Verursachers)
- 2Bestätigung von Sanierer, Sachverständigem oder Hausverwaltung, dass die Wohnung unbewohnbar ist, mit voraussichtlicher Dauer
- 3Unser schriftliches Angebot mit Objekt, Zeitraum, Personenzahl und Preis
- 4Objektbeschreibung (Wohnfläche, Zimmer, Ausstattung) für die Angemessenheitsprüfung
- 5Auf Wunsch ein Vergleichsangebot, falls der Sachbearbeiter eines verlangt
- 6Monatliche Rechnung mit getrennt ausgewiesener Endreinigung
So läuft es in fünf Schritten
Anfrage
Zeitraum, Personenzahl, Anlass per Formular, WhatsApp oder Anruf.
Angebot
Schriftlich innerhalb von 24 Stunden, mit Objektbeschreibung.
Kostenübernahme
Versicherer bestätigt mit der Vorlage, oder Sie unterschreiben die Abtretung.
Einzug
Self-Check-in per Türcode, alles ist eingerichtet.
Monatsrechnung
An Versicherer oder an Sie, Endreinigung getrennt ausgewiesen.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Welche Versicherung zahlt die Ersatzwohnung?
In der Regel die Hausratversicherung über die Position Hotelkosten, bei selbst genutztem Eigentum auch die Wohngebäudeversicherung. Hat ein Dritter den Schaden verursacht, etwa der Nachbar oder ein Handwerker, zahlt dessen Haftpflicht. Welcher Rahmen gilt, steht in Ihren Bedingungen; viele Tarife deckeln Hotelkosten pro Tag.
Zählt eine Ferienwohnung als Hotel im Sinne der Bedingungen?
Die üblichen Bedingungen sprechen von Hotel- oder ähnlicher Unterbringung. Eine möblierte Wohnung mit Küche ist bei längerer Dauer meist günstiger als ein Hotel und wird in der Praxis anerkannt. Entscheidend ist, dass Zeitraum und Preis angemessen sind, dafür liefern wir Angebot und Objektbeschreibung.
Könnt ihr direkt mit der Versicherung abrechnen?
Ja. Dafür brauchen wir die Kostenübernahmeerklärung des Versicherers oder Ihre Abtretungserklärung. Beides liegt hier als Vorlage bereit. Ohne eine der beiden Erklärungen stellen wir die Rechnung an Sie, und Sie reichen sie bei der Versicherung ein.
Was erstattet die Versicherung in der Regel nicht?
Häufig nicht erstattet werden Verpflegung, Frühstück und teils Nebenleistungen. Deshalb weisen wir die Endreinigung getrennt von der Unterbringung aus; WLAN, Strom, Wasser und Heizung sind bei uns Teil des Unterbringungspreises.
Angebot für Ihre Versicherung anfragen
Zeitraum, Personenzahl und Anlass genügen. Das schriftliche Angebot kommt innerhalb von 24 Stunden.
Oder anrufen: 0441-212132300 (Mo bis So, 06:00 bis 24:00 Uhr)
